“Impressumspflicht”

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht ist im Internet ein sensibles und bedeutendes Thema. Im deutschen Recht ist geregelt, dass Anbieter oder Inhaber von Websites ein Impressum bereithalten müssen. Man spricht von der Anbieterkennzeichnungspflicht gemäß Telemediengesetz
(TMG §6).

Ähnliches gilt für E-Mails, hier wird eine Signatur mit wichtigen Angaben gefordert.

Nach wie vor ergeben sich Fehler, die bei den Pflichtangaben gemacht werden:
* gänzlich fehlendes Impressum,
* Einbindung als Grafik,
* Angaben haben sich geändert und wurden nicht eingepflegt,
* Verlinkung mit Kontaktformular anstatt der Angabe einer Mail-Adresse,
* Angabe des Unternehmens ohne Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, e.K., GbR),
* Angabe einer Postfachadresse anstelle einer ladungsfähigen Anschrift,
* veraltete Gesetzesangaben (z.B. “§ 6 TDG” oder “gem. MDStV”),
* fehlende Angabe aller Vertretungsberechtigten, etwa bei einer GmbH,
* Handelsregisterangaben unvollständig oder gar nicht angegeben,
* Angabe einer Sonderrufnummer, ohne Angabe der damit verbundenen Kosten.

Diese Aufzählung ist natürlich weder abschließend noch wertend zu betrachten.

Das aktuelle Impressumsrecht für Webseiten im Internet schreibt Ihnen zusätzlich vor, das Ihr Impressum durch maximal zwei Klicks erreichbar sein muss.

Die Praxis zeigt aber, dass die genannten Punkte nicht selten übersehen bzw. falsch umgesetzt werden. So ist etwa das Teledienstegesetz bereits seit März 2007 außer Kraft und durch das Telemediengesetz ersetzt worden, es wird aber dennoch weiterhin häufig zitiert. Ebenso wird bisweilen übersehen, dass bei der gemeinschaftlichen Unternehmung mehrerer Personen u.U. eine GbR kraft Gesetzes vorliegt – was dementsprechend nicht bei der Gestaltung des Impressums berücksichtigt wird.

Ob Twitter-Profile auch solche impressumspflichtigen “Telemedien“ sind, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt. Es empfiehlt sich aber zur Sicherheit ein Impressum einzurichten.

Hier wird jedoch ein Problem deutlich, denn Twitter selbst bietet wenige Möglichkeiten für die Platzierung eines Impressums. Es wird empfohlen, daher unter “Web“ im Twitter- Account auf eine Webseite zu verlinken, auf der die notwendigen Impressumsangaben zu finden sind.

Autor: Dipl. Kfm. von Dalwigk, Eutin
Web: http://wvd-beratung.de

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